Schulprogramm (wird zurzeit aktualisiert)
Nach dem Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen ist jede Schule verpflichtet, auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm festzulegen und dieses regelmäßig fortzuschreiben. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit, plant, falls erforderlich, konkrete Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch (§ 3 Abs. 2 SchulG NRW).
Viele Kapitel des Schulprogramms die das Schulleben betreffen, finden sich in den verschiedenen Kapiteln dieser Homepage wieder.
Darüber hinaus möchten wir Ihnen folgende Bausteine hier präsentieren:
Sollten Sie Interesse an unserem ausführlichen Schulprogramm haben, so können Sie dieses gerne in unserem Sekretariat einsehen.